Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Deshalb wird es in die Kirchenbücher eingetragen. Nur Mitglieder der evanglisch-lutherischen Kirche oder einer anderen christlichen Kirche können Patin oder Pate werden.
Dieses bescheinigt der Patenschein, den in der Martini-Gemeinde Frau Großmann im Gemeindebüro ausstellt. Die Patenbescheinigung muss bei der Taufe vorliegen.
Wer getauft und konfirmiert ist, kann Patin oder Pate werden. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, aber trotzdem eine besondere Rolle bei der Taufe spielen darf, kann darüber hinaus auch Taufzeuge werden.
Üblicherweise haben Kinder bei der Taufe einen oder zwei Paten. Sie begleiten das Kind nach der Taufe und unterstützen die Eltern dabei, dass in dem Kind der christliche Glaube wachsen kann.
Häufig wählen Eltern die Patinnen und Paten aus mit der Vorstellung, dass diese für ihr Kind sorgen, wenn den Eltern etwas zustoßen sollte. In einem solchen Fall sind Paten aber nicht automatisch Vormund. Das wird in jedem Fall durch ein Gericht geregelt.