Skip to main content

Martini-Kirchengemeinde | Kindertageseinrichting Martini


Ihr Kind ist krank?

Neben Erkältungs- und Durchfallerkrankungen machen die Kinder häufig auch die sog. Kinderkrankheiten durch. Unter anderem entwickeln und stabilisieren die Kinder damit ihr Immunsystem. Besonders dort, wo viele Menschen miteinander im Kontakt sind, können sich Viren und Bakterien schnell ausbreiten. Damit ist auch die Kita ein Ort, wo die Übertragungs- und Ansteckungsgefahr erhöht ist. Die pädagogischen Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, sowohl Symptome von akuten Erkrankungen als auch chronische Merkmale rechtzeitig festzustellen, um Kinder und Familien, aber auch sich selbst und weitere Kolleg*innen zu schützen.

Im Fall der akuten Erkrankung eines Kindes oder einer Mitarbeiter*in zielen alle Maßnahmen darauf ab, einerseits die erkrankte Person zu schützen, andererseits die Verbreitung der Krankheit zu minimieren bzw. zu stoppen. Der Schutz des kranken Kindes bedeutet u.a.: kranke Kinder haben ein Recht darauf, zu Hause zu bleiben, zu gesunden und sich zu erholen.

Im KiTa-Alltag werden die Kinder aufmerksam beobachtet, so dass Krankheitssymptome kurzfristig auffallen. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen achten besonders auf Symptome wie:

  • Abgeschlagenheit/ Müdigkeit
  • Unnatürliche Blässe/ Rötungen
  • Starkes Anlehnungsbedürfnis
  • Glasige Augen
  • Heiße Stirn/ Bauch
  • Verändertes Hautbild
  • Appetitlosigkeit

Zeigt ein Kind eines dieser Anzeichen, wird es aus der Gruppe isoliert, ein(e) Mitarbeiter*in kümmert sich liebevoll, möglichst in einer Einzelbetreuung um das Kind. Die Eltern werden umgehend verständigt, mit der dringenden Bitte, das Kind innerhalb der nächsten 30-60 Minuten abzuholen. Medikamente aller Art, die aufgrund einer akuten Erkrankung gegeben werden müssen, werden nicht verabreicht. Dazu gehören auch homöopathische Mittel.

Die Eltern tragen als Personensorgeberechtigte die grundsätzliche Verantwortung für das Kind und damit auch für die Betreuung im Krankheitsfall. Die Versorgung eines kranken Kinds ist Elternpflicht!

Ein Kind, dass am Vortag aufgrund von Fieber oder Durchfall/ Erbrechen aus der Kita abgeholt werden musste, darf erst nach 24 Stunden Fieberfrei und frühstens 48 Stunden nach letztem Durchfall/ Erbrechen in die Kita.

Wird beim Bringen bereits deutlich, dass das Kind (weiterhin) Krankheitssymptome zeigt, wird der Elternteil sachlich darauf angesprochen, das Kind wieder mitzunehmen. Dabei wird vereinbart, dass das Kind erst nach der Wiederzulassungsfrist (s. Unterlagen im Betreuungsvertrag) in die Einrichtung zurückkommt.

Kinder, die krank sind und morgens Schmerz- und Fiebersaft zu Hause bekommen, dürfen ebenfalls nicht in die Kita.